Allgemeine Mietbedingungen

1. Zweck des Vertrages

Dieser Vertrag ist für die kurzfristige, fahrerlose Vermietung von Fahrzeugen zur Nutzung:

  • Privat.
  • Professional (nur für Fahrlehrer).

2. Beschreibung der Immobilie, Gegenstand der Vermietung

(Siehe Fahrzeugblatt, das dem Vertrag beigefügt ist) Die allgemeinen Mietbedingungen sind ein integraler Bestandteil dieses Automietvertrags. Mit der Unterzeichnung, bestätigen die Mieter, die Mietbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Die Autovermietungsgesellschaft « SMART & CLEVER DRIVER Gmbh » wird im Folgenden als Vermieter bezeichnet.

3. Übernahme des Fahrzeugs

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug mit einem vollen Tank, in ordentlichem Zustand und sauber. Alle Zusätze sind in einem perfekten Zustand und im Mietvertrag eingetragen. Die Ansprüche des Mieters müssen dem Vermieter vor Beginn des Mietverhältnisses mitgeteilt werden.

4. Mietpreis

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug dem Vermieter, am Ende der im Mietvertrag angegeben Mietzeit und an der Stelle welche im Mietvertrag angegeben ist, zurückzugeben. Wenn die Mietzeit, überschritten wird, ein Aufrechnung fällt zu Lasten des Mieters (sehe Aufrechnung Verspätung). Der Mietvertrag und die Verantwortung des Mieters wird nur beim Empfang der Autoschlüssel und Fahrzeugpapiere durch einen Mitarbeiter des Besitzers oder eine von ihm bevollmächtigte Person beendet. Das Fahrzeug und alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Zubehörteile, werden bei der Rückgabe an die Agentur in einwandfreiem Zustand, zurückgegeben. Die Kosten fürs Auffüllen des Treibstoffs liegen in der Verantwortung des Mieters, soweit sie das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückbringen. Der Mieter haftet für alle Steuern, Gebühren, Bußgelder und Strafen für die Dauer der Nutzung des Fahrzeugs, die dem Mieter geltend gemacht werden können, es sei denn, sie fallen auf die Verantwortung des Vermieters zurück. Der Mietwagen ist mit einer Autobahnvignette für die Schweiz ausgestattet. Alle anderen Gebühren, welche für die Nutzung der durch den Mieter in der Schweiz und außerhalb der Schweiz gewählten Straßen, anfallen, werden vom Mieter bezahlt oder dem Vermieter rückerstattet.

5. Vermietung und Tarife

Der Preis ist derjenige, der auf der Website www.scdriver.ch verfügbar ist, die vom Mieter zuvor akzeptiert wurde.

  • 2 stunden: 60 CHF (inklusiv Treibstoff und 50 Km Zugelassen, jeder zusätzliche Kilometer kostet 1 CHF)
  • ½ Tag: 100 CHF (100 km Zugelassen, Treibstoff nicht inklusiv, jeder zusätzliche Kilometer kostet 0,6 CHF)
  • 1 tag: 150 CHF (150 km Zugelassen, Treibstoff nicht inklusiv, jeder zusätzliche Kilometer kostet 0,5 CHF) Zusatz Wochenende und Ferien: 30 CHF/Tag; 15 CHF/ Halb tag; 10 CHF/2 Stunden.

6. Aufrechnung-Verspätung

Jede Verzögerung wird wie folgt sanktioniert:

  • Zwischen 5 und 20 Minuten 15% und mehr.
  • Mehr als 20 Minuten Verspätung für die Rückkehr Termin beinhaltet die nächste Zeit des Tages zu mieten
  • Bei Anmietungen von einem Tag und mehr wird jeder Tag der Verspätung 150% teurer berechnet.

7. Autorisierte Fahrer

Autorisierte Fahrer müssen seit mehr als 3 Jahren einen gültigen Führerschein besitzen. Fahren lernen ist nur für einen Studenten möglich, der auf dem Vertrag registriert ist. Das Fahrzeug kann nur von dem Mieter angetrieben werden, welcher im Mietvertrag angegeben ist.. Alle Fahrer, zusätzlich des Mieters, müssen das erforderte Mindestalter erreicht haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, welcher dem Vermieter bei der Vermietung vorgelegt werden muss. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Namen und die Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs anzugeben. Der Unterzeichner des Mietvertrages bleibt jedoch vollständig verantwortlich, auch wenn der Unterzeichner nicht gleichzeitig Fahrer ist.

8. Zahlungsarten

Bei der Vermietung, wird eine Kaution 500. – CHF vom Eigentümer beantragt. Die Bezahlung der Kaution mit einer Kreditkarte oder Bargeld wird vom Eigentümer akzeptiert. Bei der Rückgabe des Wagens am Ende des Mietvertrages, wird der endgültige Preis von der Anzahlung abgezogen. Des weiteren ist der Eigentümer ermächtigt und befugt, die Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag (z.B. Treibstoffkosten, Reparaturkosten, wenn das Gehäuse beschädigt ist)später zu berichtigen, durch die Benutzung der Zahlungsmittel, welche durch die Deckung des Mietpreises (Kaution) zur Verfügung stehen.

9. Wartung / Reparatur

Der Mieter verpflichtet sich, das Auto aufrechtzuerhalten. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden welche aufgrund von Fahrlässigkeit entstehen (z.B. Wegfall der Kontrolle Öl, Wasser oder Reifendruck). Darüber hinaus ist der Mieter verantwortlich für alle Schäden, die beim füllen des Tanks mit falschem Kraftstoff entstehen.

10. Verbotene Verwendungen

Dem Mieter wird nicht gestattet das Fahrzeug zu verwenden:

  1. Um an Motorsport Veranstaltungen teilnehmen, um Fahrzeuge zu testen und als Fahrschule (außer professionelle Mieter, Fahrlehrer)
  2. Um Waren oder Personen gegen Entgelt transportieren.
  3. Zu ziehen, schleppen oder verschieben anderer Fahrzeug in irgendeiner Weise, insofern das Mietfahrzeug nicht ein für diesen Zweck vorgesehenes Fahrzeug ist.
  4. Überlastet, das heißt, mit einer Reihe von Personen oder einer Nutzlast von mehr als die Werte auf dem Fahrzeugschein anzeigen.
  5. Ausserhalb der Schweiz.

11. Das Auftreten von Schäden

Der Mieter muss die Polizei unverzüglich informieren im Falle eines Unfalls, Diebstahl (Einbruch / Missbrauch, etc.), Verlust, Brand, Wildschäden oder andere Schäden und einen Polizeibericht etablieren lassen. Dies gilt auch für Unfälle, die der Mieterselbst verantwortet und ohne Beteiligung Drittersind. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Missbrauch des Fahrzeugs, muss die Polizei und der Vermieter sofort informiert werden. Die Autoschlüssel, der Bericht über den Hergang des Diebstahls und der Polizeibericht, sind innerhalb von den folgenden 24 Stunden des Diebstahls dem Vermieter vorzulegen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, alle notwendigen Aufzeichnungen bei allen Diensten zu inspizieren.

12. Sicherheit von “leichten Schäden”

Beim Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs, sowie bei seiner Rückgabe, zeichnet der Vermieter im Mietvertrag, mit dem Mieter, alle leichten sichtbaren Beschädigungen des Fahrzeugs auf . Für die Dauer der Allgemeinen Mietbedingungen; leichte Schäden werden als Schäden definiert wenn die Reparatur weniger als 200.-CHF kostet. Beim Zeitpunkt der Übernahme muss der nicht reparierten Schaden auf dem Mietvertrag erscheinen und die gültigen Unterschriften der Vermieter und Mieter. Am Ende des Mietverhältnisses, das heißt bei der Rückgabe des Fahrzeugs, sollte die Identifikation jeder neuen leichten Schäden im Mietvertrag aufgenommen werden. In diesem Stadium sind die neuen leichten Schäden sofort hervorgehoben, genehmigt, unterschrieben vom Mieter und Vermieter, und ein Selbstbehalt von 200.- CHF wird dem Mieter für jeden leichten Schaden angefordert. Im Falle eines Unfalls oder totale Zerstörung des Fahrzeugs zahlt der Mieter einen Selbstbehalt von 1500.- CHF. Die oben erwähnten berechneten Reparaturkosten, sind zu den gleichen Bedingungen zahlbar, wie die Zahlung des Mietvertrags.

13. Verantwortung des Besitzers

Der Inhaber hat keine Verantwortung gegenüber dem Mieter oder Dritte für Unfälle oder Schäden, die während der Dauer des Mietverhältnisses eintreten. Ebenso ist der Vermieter nicht verantwortlich für auftretende Schäden aufgrund von Mängeln am Fahrzeug, es sei denn, diese Mängel wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Mieter verursacht.

14. Vertragsänderung

Jeder Zusatz oder Modifikation dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Jede Ergänzung und jede Änderung dieses Vertrags muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und von beiden Parteien bestätigt werden. Sie können Ihre Reservierung auf SCDRIVER.CH unter folgenden Bedingungen stornieren:

  • Bei jeder Stornierung werden 20% des Buchungspreises in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 15 CHF.
  • Stornierung für Kurzbuchungen (1 Tag und weniger) bis zu 10 Tage im Voraus.
  • Stornierung für Buchungen von (2 Tage bis 1 Woche), Stornierung 20 Tage im Voraus möglich.
  • Stornierung für Buchungen länger als 1 Woche, Stornierung möglich 1 Monat im Voraus.

15. Recht / Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Zug.